FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unterschiedlichen Themen rund um die Lohnabrechnung mit PayrollBox.

PayrollBox ist für kleine und mittelständische Unternehmen geeignet. Unternehmen und Mitarbeiter erhalten eine gemeinsame Plattform, über die alle relevanten Daten und Dokumente für die monatliche Verdienstabrechnung / Gehaltsabrechnung ausgetauscht und archiviert werden.

Kernprozess von PayrollBox ist die monatliche Verdienstabrechnung / Gehaltsabrechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden gesetzlichen Meldungen. PayrollBox begleitet als Lohndienstleister den monatlichen Prozess der Lohnbuchhaltung. Hierfür steht dem Unternehmen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung.

Zusätzlich können Unternehmen und Mitarbeiter mit PayrollBox nutzen:

  • Zeiterfassung
  • Abwesenheiten managen, wie Krankmeldungen, Urlaub, Fortbildung, etc.

Über Organisationseinheiten können innerbetriebliche Strukturen wie Abteilungen, Projektteams, etc. abgebildet und Verantwortlichkeiten (Urlaubsgenehmigung, Freigabe Arbeitszeiterfassung etc.) übergeben werden.

Sie können PayrollBox zwei Wochen im vollen Funktionsumfang kostenlos und unverbindlich testen. Auf unsere Preise-Seite finden Sie alle Informationen zur Preisgestaltung.

Entscheiden Sie sich nach Ablauf der Testphase aktiv PayrollBox zu nutzen, schließen wir einen zeitlich unbefristet Vertrag. Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Wir richten uns bei der Erstellung Ihrer Verdienstabrechnung / Gehaltsabrechnung nach den gesetzlichen Anforderungen. Dies sind im wesentlichen die folgenden Informationen:

  • den Namen und die Anschrift Ihres Unternehmens
  • die Identifikationsnummern Ihres Unternehmens bei Sozialversicherungsbehörden und Finanzämtern
  • den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum Ihrer Mitarbeiter
  • die Versicherungsnummer (§ 147 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Ihrer Mitarbeiter
  • die Steuer-Identifikationsnummer
  • das Datum des Beschäftigungsbeginns
  • bei Ende der Beschäftigung in der Bescheinigung für den letzten Abrechnungszeitraum das Datum des Beschäftigungsendes
  • das Gehalt Ihrer Mitarbeiter
  • gegebenenfalls die Angabe, dass ein Beitragszuschlag für Kinderlose nach § 55 Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch erhoben wird
  • gegebenenfalls die Angabe, dass es sich um ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone nach § 20 Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt
  • gegebenenfalls die Angabe, dass es sich um eine Mehrfachbeschäftigung handelt

Diese werden durch Arbeitergeber und Arbeitnehmer in PayrollBox erfasst.

Als Arbeitgeber pfelgen Sie die Stammdaten zu Ihrem Unternehmen sowie die Arbeitsvertragsdaten in der digitalen Personalakte des Mitarbeiters. Die persönlichen Stammdaten (z.B. Familienname, Anschrift, Bankverbindung) werden vom Mitarbeiter selbst gepflegt.

PayrollBox prüft, ob alle relevanten Daten und Informationen zur Erstellung der Verdienstabrechnung / Gehaltsabrechnung vorliegen:

  • Sie erhalten Hinweise welche Informationen noch fehlen.
  • Auf Wunsch benachrichtigt PayrollBox den Mitarbeiter und Arbeitgebner über fehlende Informationen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen bei Fragen auch telefonisch zur Seite.

PayrollBox wurde mit dem Fokus auf Informationssicherheit und Datenschutz entwickelt. Wir verwenden die neuesten Sicherheitsstandards, -prozesse und -technologien, halten unsere Systeme auf den neuesten Stand und berücksichtigen die Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Unsere Server stehten ausschließlich in Deutschen Rechenzentren.

Weiter Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Sicherheit. Unser Sicherheitsverantwortlicher Herr Koch beantwortet Ihnen darüberhinaus gerne Fragen im persönlichen Gespräch.